1. & 2. Juli 2028 Bernisch-Kantonales Schwingfest Ins

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB 

Ins, im Juni 26

Schwingfest Ins 2028: Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Das Bernisch-Kantonale Schwingfest 2028 Ins wird im Folgenden als „Veranstalterin“ bezeichnet. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Festbesucher und übrige Vertragspartner der Veranstalterin. 

1.2. Mit dem Erwerb eines Festtickets akzeptiert der Erwerber bzw. Inhaber nachfolgend „Ticketerwerber“ bzw. „Ticketinhaber“) die AGB der Veranstalterin. 

1.3. Für Festbesucher gelten die für die jeweilige Kategorie kommunizierten Öffnungszeiten. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Öffnungszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. 

2. Tickets

2.1. Die Veranstalterin verfügt über ihre eigene Ticketvertriebsorganisation. Durch den Erwerb des Festtickets durch die Ticketvertriebsorganisation der Veranstalterin entsteht eine vertragliche Bindung ausschliesslich zwischen dem Ticketerwerber bzw. Ticketinhaber und der Veranstalterin. Die Website und das Ticketsystem sind urheberrechtlich und anderweitig geschützt. Sämtliche Rechte daran, einschliesslich Eigentums- und/oder Nutzungsrechte, liegen bei der Veranstalterin und/oder ihren Lieferanten/Lizenzgeber. 

2.2. Bestellung des Tickets; Nutzung des Online-Ticketshops; personenbezogene 

2.3. Daten Die Ticketerwerber treffen ihre Auswahl über die Website (Ticketshop), welche im Warenkorb angezeigt wird. Mit der Bestätigung der Bestellung unterbreiten die Ticketerwerber ihr verbindliches Angebot zum Bezug der ausgewählten Festtickets. 

2.4. Die Ticketerwerber sind verpflichtet, alle beim Bestellvorgang erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen. Es liegt ausschliesslich in der Verantwortung der Ticketerwerber, Bestellungen von Festtickets rechtzeitig vor dem Datum der Veranstaltung über den Ticketshop (nachfolgend „Online Bestellung“) aufzugeben. 

2.5. Für die Online-Bestellung muss sich der Ticketerwerber im Ticketshop mit seiner E-Mail-Adresse und mit seinem*ihrem Passwort (nachfolgend „Zugangsdaten“; das entsprechende Benutzerkonto: „Online-Konto“) identifizieren. Falls der Ticketerwerber noch kein Online-Konto hat, wird er*sie bei der ersten Online-Bestellung dazu aufgefordert, sich im Webshop mit den erforderlichen Angaben zu registrieren. Die dem Ticketerwerber mitgeteilten Zugangsdaten sind für die persönliche Verwendung durch den Ticketerwerber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Sämtliche über das Online-Konto getätigten Online-Bestellungen werden dem Ticketerwerber als Online Kontoinhaber zugerechnet und sind für ihn*sie verbindlich. 

2.6. Die Ticketerwerber anerkennen und erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter in Zusammenhang mit dem Online-Ticketshop-Service Kenntnis von ihren Daten erhalten und diese nach Massgabe der Datenschutzbestimmungen nutzen dürfen. 

2.7. Sämtliche Tickets im Ticketstore sind nicht personalisiert. 

2.8. Die Zustellung des Tickets erfolgt via Konto des Online-Ticketshops als PDF Download des print@home-Tickets oder via Mobiltelefon. Die Ticketerwerber anerkennen, dass es in ihrem eigenen Verantwortungs- und Risikobereich liegt, über sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zu verfügen, die für den Empfang und den Ausdruck des print@home Tickets erforderlich sind. 

2.9. Für jedes gekaufte Festticket erhält der Ticketerwerber nur eine Zutrittsberechtigung. Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung des print@home-Festtickets und jede elektronische Weiterverbreitung der entsprechenden PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt. Bei Verlust oder Beschädigung des print@home Tickets dürfen die Ticketerwerber das print@home Festticket jedoch erneut ausdrucken, wobei sie sich der Möglichkeit der Verweigerung des Zugangs zur Veranstaltung bei Vorliegen der Umstände gemäss Ziff. 2.10 bewusst sind. Das beschädigte print@home Festticket muss unverzüglich vernichtet werden. Die Ticketerwerber sind sich bewusst, dass die Sperrung des print@home Tickets nicht möglich ist. Auch in diesem Fall gilt die Regelung nach Ziff. 2.10 

2.10. Der Veranstalter kann den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn mehrere Ausdrucke, Vervielfältigungen, Kopien oder Nachahmungen eines print@home Festtickets oder eines Mobile Tickets im Umlauf sind und einem Ticketinhaber eines Ausdrucks, einer Kopie oder Nachahmung des jeweiligen print@home Festtickets bereits Zutritt zur Veranstaltung gewährt wurde. DerVeranstalterin ist insbesondere nicht zur Überprüfung der Identität des Ticketinhaber mit dem Ticketerwerber oder zur Überprüfung der Echtheit des print@home Tickets verpflichtet. Wird ein Inhaber eines print@home-Tickets aus diesem Grund anlässlich der Zugangskontrolle abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgelts. 

2.11. Bezahlung bei Online-Bestellung erfolgt die Bezahlung entweder mittels Belastung auf der während des Bestellungsvorganges angegebenen Kreditkarte (MasterCard, Visa), per Postfinance Zahlart (Postfinance Card, Postfinance E-Finance) oder via TWINT. Es liegt im Ermessen des Veranstalters, zu entscheiden, welche Zahlarten zugelassen sind und ob/wann nicht fristgerecht bezahlte Festtickets wieder zum Verkauf frei gegeben werden. 

2.12. Verbot des Weiterverkaufs 

Der Erwerb von Tickets zwecks Weiterverkaufs (Handel) ist untersagt. Tickets, welche nicht zum Weiterverkauf erworben wurden, dürfen zum marktüblichen Preis verkauft werden. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann zu Weiterverkaufszwecken erworbene Tickets sperren und für ungültig erklären. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten. 

2.13. Zutrittskennzeichnung 

Das Festticket wird auf dem Festgelände oder bei den Zugängen zur Arena kontrolliert (Barcode oder QR-Code), entwertet und durch einen Stempel auf dem Handrücken ersetzt. Der Stempel auf dem Handrücken berechtigt zum Eintritt in das abgesperrte Festgelände (während des auf dem Ticket genannten Zeitraums). Beschädigte oder nicht erkennbare Stempelabdrücke auf dem Handrücken berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der obengenannten Leistung. Der Ordnungsdienst des Veranstalters führt während der gesamten Dauer der Veranstaltung an allen Eingängen sowie entlang des Geländes und auf dem Gelände Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Beschädigte oder nicht erkennbare Stempelabdrücke auf dem Handrücken werden nicht ersetzt.

3. Absage, Verschiebung, Unterbruch oder Abbruch des Fests; Rückerstattung 

3.1. Bei Absage oder Verschiebung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Umwelteinflüsse, Katastrophen, Unruhen, Pietät, Terrorgefahr, -warnung oder -akt, Epidemie, Pandemie, behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des Fests usw.) ohne vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden des Veranstalters, wird zu gegebener Zeit ein Zeitfenster für die Rückforderung der Ticketguthaben kommuniziert. Ab Bekanntgabe des offiziellen Rückforderungsprozesses hat jede Ticketerwerber 60 Tage Zeit, um sich für eine Rückzahlung (max. 90% des Ursprungwertes) oder ein Guthaben (100% des Ursprungwertes wird auf die jeweilige Folgeausgabe übertragen) zu entscheiden.  

3.2. Bei Unterbruch oder Abbruch des Fests aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Unwetter, Unruhen, Pietät, Terrorgefahr, -warnung oder -akt, Epidemie, Pandemie, behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des Fests usw.) ohne vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden des Veranstalters besteht weder ein Anspruch auf die Rückgabe der Eintrittskarte noch auf Rückerstattung des Kaufpreiseses. Als Unterbruch des Fests gilt jede ab Türöffnung des Fests erfolgte temporäre, zeitlich begrenzte Unterbrechung des Fests. Als Abbruch des Fests gilt jeder ab Türöffnung des Fests erfolgter Abbruch ohne Wiederaufnahme des Festbetriebes. 

4. Schwingbetrieb und Rahmenprogramm

4.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Für Absagen von Athleten, Änderung des zeitlichen Ablaufs, Auftrittszeiten von Musikern, Änderungen des Rahmenprogramms usw. können keine Schadenersatzansprüche gelten gemacht werden und derVeranstalter lehnt jede Haftung ab. 

4.2. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf den Inhalt oder die Gestaltung des Rahmenprogramms. Bei Konzerten und Darbietungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab. 

4.3. Das Fest findet bei jeder Witterung statt; vorbehalten bleiben Witterungsbedingungen, welche die Durchführung verunmöglichen. 

4.4. Die Anreise und Rückreise an das Fest sind in der Verantwortung der Festbesucher. Der Veranstalter schliesst jegliche Haftung aus.  

4.5. Der Veranstalter kann für die Benutzung der Parkplätze eine Gebühr erheben. Es besteht für die Festbesucher kein Anspruch auf einen Parkplatz. Der Veranstalter empfiehlt den Festbesuchern, für die An- und Abreise die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.  

5. Verbotene Gegenstände; Foto- und Videoaufnahmen 

5.1. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen wie bengalischen Fackeln, pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen aller Art usw. ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Festgelände. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor. 

5.2. Der Ordnungsdienst des Veranstalters kann an allen offiziellen Eingängen und entlang des Geländes während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen mit Gepäckdurchsuchung durchführen. Den Anordnungen des Ordnungsdiensts ist zwingend Folge zu leisten. 

5.3. Drohnen, Foto-, Film-, Digital- und Videokameras mit auswechselbarem Objektiv, Audio-Aufnahmegeräte bzw. Abspielgeräte (mit Lautsprechern), Selfie Sticks/GoPro-Halterungen/Teleskopstäbe/Stative länger als 25 cm sowie Musikinstrumente und Megafone sind auf dem Festgelände nicht zugelassen. Das Sicherheitspersonal ist angewiesen, Kontrollen durchzuführen. Zugelassen sind kleine Pocket- und Digitalkameras sowie Smartphones. 

5.4. Audio- und Videoaufnahmen der am Fest auftretenden Bands sind nicht erlaubt. Fotografieren mit Handy für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich möglich. Für das Filmen und Fotografieren mit professionellen Kameras bedarf es einer separaten Akkreditierung. 

5.5. Der vom Veranstalter eingesetzte Ordnungsdienst hat das Recht, Personen den Einlass auf das abgesperrte Festgelände aus wichtigen Gründen zu verwehren. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann ein wichtiger Grund darstellen. 

5.6. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände. Fundsachen werden nach der Veranstaltung ins Fundbüro der Gemeinde Ins gebracht.

6. Foto- und Videoaufnahmen durch die Veranstalterin und Dritte 

6.1. Im Rahmen des Fests werden durch die Veranstalterin, Medienschaffende und Partner Foto- und Filmaufnahmen erstellt und veröffentlicht (in Print- und Online Medien, im TV etc.). Mit dem Kauf des Festtickets erklären sich die Festbesucher damit einverstanden, dass sie auf diesen Foto- und Videoaufnahmen abgebildet werden können und diese Foto- und Videoaufnahmen für die oben genannte Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen. 

7. Haftung 

7.1. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung der Veranstalterin für ihr eigenes Verhalten und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen. Die Veranstalterin und ihre Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Körper- oder Vermögensschäden, die den Festbesucher durch Dritte (z.B. Foodstand-, Marktstandbetreiber, Kleinkriminelle, usw.) zugefügt oder entstanden sind. 

7.2. Die Veranstalterin und ihre Lieferanten sind bestrebt, den Kunden einen nach dem Stand der Technik möglichst reibungslosen und professionellen Service zu bieten. Dazu bedient sich die Veranstalterin bewährter Technik sowie ausgewiesener Fachleute und Lieferanten, unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt. Dennoch kann die Veranstalterin keine Garantie für eine fehlerfreie oder unterbruchslose Erbringung der Dienstleistungen übernehmen oder rechtswidrige Eingriffe in das EDV-System oder eine missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte ausschliessen und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden daraus ab. Eine Haftung für Leistungen Dritter wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. 

8. Schlussbestimmungen 

8.1. Die vorliegenden AGB der Veranstalterin sind integrierter Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb eines Festtickets abgeschlossen wurde. Die Veranstalterin behält sich jederzeit die Änderungen der vorliegenden AGB vor. 

8.2. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern nicht innerhalb von 30 Tagen nach deren Publikation aktiv widersprochen wird. Die Änderungen bedürfen der Schriftform, der angemessenen Publikation und der zumutbaren Kenntnisnahme. 

8.3. Auf diese AGB ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Langnau i.E.